Was darf ich für Sie tun?

  • bei Kauf einer Neubau-Immobilie

 u. a. Festlegung der Materialqualitäten, Anpassung der Leistungsbeschreibung, Überarbeitung der Entwurfsplanung,

Anpassung des Kaufvertrages, Verhandlungen mit dem Bauträger.

 

  • vor Bau einer Immobilie

u. a. Entwurf, Kostenschätzung gem. DIN 276, Prüfung der Planung externer Fachplaner, Beschaffung von Nachunternehmerleistungen,

Klärung der Schnittstellen und Termine, Projektsteuerung, Vertragsgestaltung, Mitwirkung bei der Vergabe, Absprachen mit den am Bau Beteiligten.

 

  • während Bau einer Immobilie

u. a. Organisation der Baustelle, Baustelleneinrichtung, Bauleitung, Bemusterungen, Abnahmen, Überwachung auf Umsetzung des Vertrages,

Klärung von Fragestellungen, Koordination der Nachunternehmerleistungen, Steuerung von Terminen und Schnittstellen.

 

  • vor Kauf oder Verkauf einer Immobilie

wenn Sie von Privat, Bauträger, Makler oder Bank ein Objekt erwerben oder es verkaufen möchten,

Standortanalyse, Kostenschätzungen zu Sanierungen / Umbauten, Erstellung eines verständlichen Verkehrswertgutachten.